Am 24.12. und 31.12. jeden Jahres bleibt das Kinderhaus geschlossen.
Zum Wohl des Kindes muss das Kind pro Jahr einen Erholungsurlaub von mindestens 14 Tagen am Stück machen. Dieser ist bis 30.12. jeden Jahres in der Einrichtung anzukündigen.
Schließtage: 10-15 Tage die immer im Vorjahr bekannt gegeben werden.